Brasil Dienst, die Agentur für konsularische Dienstleistungen hilft Ihnen in dieser Angelegenheit gern weiter.
Grundsätzlich sind wohl folgende Unterlagen beim Heiraten in Brasilien erforderlich:
- Geburtsurkunde
- Zivilstandesausweis
- Auszug aus dem Zentralstrafregister
- Wohnsitzbescheinigung
- Kopien der ersten drei Seiten des Passes
- Taufschein (für kirchliche Trauung)
Das ist regional aber etwas verschieden und man fragt am besten in Brasilien auf dem Zivilstandesamt nach.
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Testberichter fand folgenden Artikel „Deutscher heiratet Brasilianerin“:
„Ich (Deutscher) habe im Juli 2008 in Brasilien eine Brasilianerin geheiratet. Nachdem das deutsche Standesamt alle Schritte aufgeführt hatte und alles viel zu kompliziert erschien, sind wir in Brasilien zum Cartorio gegangen und alles ging ganz einfach. Die Unterlagen meiner Frau lagen vor. Da meine Unterlagen nicht vorlagen und ich nicht 30 oder mehr Tage in Brasilien bleiben konnte, benötigte meine Frau eine Vollmacht. Ich hinterlegte ( dafür mußte ich 40 Centavos zahlen) beim Cartorio meine Unterschrift . Ich benötigte folgende Unterlagen:
- Geburtsurkunde, überbeglaubigt von deutscher Behörde (z. B. durch Regierungspräsident oder Standesamt I in Berlin) und legalisiert durch das örtlich zuständige Brasilianische Konsulat in Deutschland
- Paßkopie (auch die Seite mit Ein- und Ausreisestempel), notariell beglaubigt (Achtung, nicht alle Notare sind dem Konsulat bekannt, Liste im Internet) und legalisiert durch das örtlich zuständige Brasilianische Konsulat in Deutschland
- (da ich geschieden war) Heiratsurkunde mit Vermerk der rechtskräftigen Scheidung, überbeglaubigt von deutscher Behörde (z. B. durch Regierungspräsident) und legalisiert durch das örtlich zuständige Brasilianische Konsulat in Deutschland.
Die Unterlagen zusammen mit der unterschriebenen Vollmacht schickte ich meiner Verlobten per Fedex.
Die benötigte portugiesische Übersetzung der Unterlagen in deutscher Sprache ist in Brasilien gemacht worden.
Mit diesen Unterlagen konnte in Brasilien meine Verlobte auf Grund der Vollmacht die Heirat beantragen.
Ich mußte nicht in Brasilien warten. Der Nachweis der legalen Ein- und Ausreise (Paßkopie mit Stempeln) reichte.
Die Heirat (vorsichtshalber mit Dolmetscherin für mich) fand einen Monat nach Zugang der Unterlagen beim Cartorio statt.
Die Heiratsurkunde habe ich in Brasilien vom Deutschen Generalkonsulat legalisieren lassen. Dort haben wir auch eine Namenserklärung abgegeben. Diese ist mit der übersetzten und legalisierten Heiratsurkunde zum Standesamt I in Berlin gesandt worden (meine Frau wohnt in Brasilien, ich noch in Deutschland, weshalb Berlin zuständig ist). Ich habe vom Standesamt eine Bescheinigung über die (neue) Namensführung nach Heirat erhalten.“
Gelesen in: Brasilien.li (Artikel vom 02.09.2008)


